Allgemeine Geschäftsbedingungen
ProVerMa GmbH, Suhler Weg 3, 74906 Bad Rappenau
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der ProVerMa GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden über Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Winterdienst und Hausmeisterservice.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Dienstleistungsausführung zustande.
§ 3 Leistungen des Winterdienstes
Beim Winterdienst verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Räumung und Streuung gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Wetterlage. Eine Garantie für schnee- und eisfreie Flächen zu jeder Zeit kann aufgrund extremer Witterungseinflüsse nicht gegeben werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Personal des Auftragnehmers Zugang zu den zu reinigenden oder zu räumenden Flächen gewährt wird. Erforderliche Schlüssel, Wasser- und Stromanschlüsse sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen nach vorheriger Ankündigung einzustellen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Mängelansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
- Die Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge über wiederkehrende Leistungen (z.B. Unterhaltsreinigung, Winterdienst) für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
§ 8 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Heilbronn, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages hiervon unberührt.
Stand: 01.01.2026 | ProVerMa GmbH